Finanzierung der neuen Weiterbildung klären
, Reform des Psychotherapeutengesetzes
Das FBZ macht sich dafür stark, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung für die Zukunft zu sichern. Angesichts der aktuell unklaren Situation könne das FBZ frühestens 2026 mit der neuen Weiterbildung starten, betonen die Verantwortlichen. Absolventinnen und Absolventen des neuen Psychotherapiestudiums hätten daher in der Zwischenzeit keine Möglichkeit, sich dort weiter zu qualifizieren.
„Die Situation ist für alle Seiten äußerst unbefriedigend – gerade auch für unsere Master-Studierenden“, betont Dr. Katrin Hötzel, Geschäftsführerin des Studiengangs Psychotherapie am FBZ. In diesem Jahr starteten die letzten Ausbildungsgänge nach der alten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – „damit wir uns für die neue Weiterbildung in den Startlöchern halten können“, betont Katrin Hötzel. Schon im Herbst seien die ersten Studierenden des neuen Master-Studiengangs mit ihrem Studium fertig. „Die Nachfrage nach Weiterbildungsplätzen in dieser Gruppe ist sehr groß, doch wir können sie leider nicht bedienen.“ Es sei daher dringend notwendig, die Frage der Finanzierung zu klären.
Hintergrund der Forderungen ist die Reform des Psychotherapeutengesetztes und die damit verbundene Umstrukturierung der Aus- beziehungsweise Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Universitäten können seither ein Studium anbieten, das mit der Approbation endet. Wer in einer eigenen ambulanten Praxis arbeiten und mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen möchte, benötigt aber darüber hinaus die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin beziehungsweise zum Fachtherapeuten, wie sie das FBZ plant anzubieten.