Wichtige Patienteninformationen

Erwachsene wie auch Kinder und Jugendliche können kurzfristig in Krisen geraten, die zu Gefühlen der Hilflosigkeit und Überlastung bis hin zur Hoffnungslosigkeit führen. Mit dem Krisendienst bieten wir Betroffenen zeitnahe Unterstützung.

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder suchen Hilfe in einer akuten Krisensituation? Dann zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Termine und Sprechzeiten

Kinder & Jugendliche
Standort Bochum
Unsere Telefonsprechzeiten

Mo und Di 16 – 18 Uhr
Mi keine Sprechzeit
Do 10 – 13 Uhr
Fr 10 – 13 Uhr
unter der Telefonnummer: +49 234 32 28 178

E-Mail

fbz-ambulanz-kiju@rub.de

Außerhalb der Sprechzeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie gerne zurück.

Mehr Informationen: hier

Das Angebot richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche, die den Eindruck haben, kurz vor einem Suizidversuch bzw. Suizid zu stehen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte umgehend an den Notdienst (112) oder an eine notfallaufnehmende kinder- und jugendpsychiatrische Klinik. In Bochum ist dies für Kinder und Jugendliche das

VALEARA Bochum -
Zentrum für Seelische Gesundheit
Axtstraße 33
44879 Bochum

erreichbar montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr unter Tel.: +49 234 41 83 75 sowie in Notfällen täglich ab 16.30 Uhr unter Tel.: +49 234 41 83 03.

Mehr Informationen zur Ambulanz für Kinder und Jugendliche: hier

Erwachsene

Ambulante psychotherapeutische Hilfe für Erwachsene erhalten Sie in unserer Hochschulambulanz in der Bochumer Innenstadt sowie in unserer Außenstelle in Hattingen.

Standort Bochum
Unsere Telefonsprechzeiten:

Mo bis Do von 9.30 – 13 Uhr
unter der Telefonnummer: +49 234 32 27 788

E-Mail

fbz-ambulanz@rub.de

Außerhalb der Sprechzeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie gern zurück.

Mehr Informationen zur Ambulanz für Erwachsene: hier

Standort Hattingen
Unsere Telefonsprechzeiten:

Dienstag bis Freitag von 12 bis 13 Uhr
unter Tel.: +49 2324 38 96 777

E-Mail

zpt-hattingen@rub.de

Das Angebot richtet sich nicht an Menschen, die den Eindruck haben, kurz vor einem Suizidversuch bzw. Suizid zu stehen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte umgehend an den Notdienst (112) oder an eine notfallaufnehmende psychiatrische Klinik. In Bochum sind dies entweder das

LWL-Universitätsklinikum
Alexandrinenstraße 1
44791 Bochum-Zentrum
Tel. +49 234 50 770

oder das


Martin-Luther-Krankenhaus
Voedestraße 79
44866 Bochum-Wattenscheid
Tel. +49 2327 650

Unsere Adressen

FBZ – Forschungs- und
Behandlungszentrum für
psychische Gesundheit

Bochumer Fenster
Massenbergstraße 9 – 13
44787 Bochum

Standort Hattingen
Essener Straße 31
45529 Hattingen

Zusatzqualifikationen

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, neben der Ausbildung zur/zum psychologischen Psychotherapeut:in / Kinder- und Jugendlichentherapeut:in weitere Qualifikationen zu erwerben:

 

Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche (für PPler)

 

Wenn Sie sich in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten auch für die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen interessieren, können Sie bei uns im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres (4. Semester) mit der Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche (ZKJP) beginnen. Pro Jahrgang können 5 Teilnehmer: innen die ZKJP absolvieren. Hierzu besuchen Sie zunächst ausgewählte Theorie-Veranstaltungen des Ruhr-Instituts für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Außerdem müssen 180 Stunden für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter Supervision (mindestens 5 Fälle) geleistet werden, mit denen ab dem 5. Semester begonnen werden kann. Für die Supervision in dem Zusammenhang fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

Gruppen-Psychotherapien

 

Für die Durchführung und Abrechnung von Gruppen-Psychotherapien müssen 120 Stunden für die Behandlung von Gruppen bescheinigt werden, außerdem 40 Stunden zugehörige Supervision. Der für diese Qualifikation benötigte Theorie- und Selbsterfahrungsanteil wird im Rahmen der regulären Ausbildung abgedeckt.

 

Übende Verfahren

 

Die für die Durchführung und Abrechnung übender Verfahren (PMR, Autogenes Training) notwendigen Leistungen können Sie bei uns absolvieren. Seminare zu Entspannungsverfahren sind Teil des normalen Curriculums.

 

Doppeltes Staatsexamen zur Erlangung der Doppelapprobation (für KJPler)

 

Viele Psycholog:innen, die gern mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten, sind sich unsicher, ob sie die eigenständige Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten absolvieren sollen oder ob ihnen die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit anschließender Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht die Möglichkeit eines breiteren Berufsfeldes eröffnet.

 

Die eigenständige Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bietet jedoch eine deutlich umfassendere und vertiefte Vorbereitung auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und natürlich auch deren Eltern als die vergleichsweise „knappe“ Zusatzqualifikation.

 

Um die eigenen Kompetenzen doch auf breitere Säulen zu stellen, besteht beim Studiengang KJP für unsere Ausbildungsteilnehmer:innen die Möglichkeit zum doppelten Staatsexamen. Hierbei werden bis zu zwei Drittel der KJP-Ausbildung auf eine anschließende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten angerechnet, so dass ein zusätzlicher Aufwand von ca. einem Jahr entsteht. Als Ausbildungsinstitut bieten wir hierfür die perfekten Voraussetzungen: Unter einem Dach befinden sich bei uns neben den Lehrstühlen Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Klinische Psychologie und Psychotherapie beide Ausbildungen (KJP und PP) und jeweils eine Ambulanz für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene. Teilnehmer:innen, die sich für die Erlangung des doppelten Staatsexamens entschließen, können somit alle vorgesehenen Stunden in der selben Institution erlangen, die sie durch ihre KJP-Ausbildung schon kennen.