Zusatzqualifikationen
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, neben der Ausbildung zur/zum psychologischen Psychotherapeut:in / Kinder- und Jugendlichentherapeut:in weitere Qualifikationen zu erwerben:
Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche (für PPler)
Wenn Sie sich in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten auch für die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen interessieren, können Sie bei uns im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres (4. Semester) mit der Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche (ZKJP) beginnen. Pro Jahrgang können 5 Teilnehmer: innen die ZKJP absolvieren. Hierzu besuchen Sie zunächst ausgewählte Theorie-Veranstaltungen des Ruhr-Instituts für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Außerdem müssen 180 Stunden für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter Supervision (mindestens 5 Fälle) geleistet werden, mit denen ab dem 5. Semester begonnen werden kann. Für die Supervision in dem Zusammenhang fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Gruppen-Psychotherapien
Für die Durchführung und Abrechnung von Gruppen-Psychotherapien müssen 120 Stunden für die Behandlung von Gruppen bescheinigt werden, außerdem 40 Stunden zugehörige Supervision. Der für diese Qualifikation benötigte Theorie- und Selbsterfahrungsanteil wird im Rahmen der regulären Ausbildung abgedeckt.
Übende Verfahren
Die für die Durchführung und Abrechnung übender Verfahren (PMR, Autogenes Training) notwendigen Leistungen können Sie bei uns absolvieren. Seminare zu Entspannungsverfahren sind Teil des normalen Curriculums.
Doppeltes Staatsexamen zur Erlangung der Doppelapprobation (für KJPler)
Viele Psycholog:innen, die gern mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten, sind sich unsicher, ob sie die eigenständige Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten absolvieren sollen oder ob ihnen die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit anschließender Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht die Möglichkeit eines breiteren Berufsfeldes eröffnet.
Die eigenständige Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bietet jedoch eine deutlich umfassendere und vertiefte Vorbereitung auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und natürlich auch deren Eltern als die vergleichsweise „knappe“ Zusatzqualifikation.
Um die eigenen Kompetenzen doch auf breitere Säulen zu stellen, besteht beim Studiengang KJP für unsere Ausbildungsteilnehmer:innen die Möglichkeit zum doppelten Staatsexamen. Hierbei werden bis zu zwei Drittel der KJP-Ausbildung auf eine anschließende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten angerechnet, so dass ein zusätzlicher Aufwand von ca. einem Jahr entsteht. Als Ausbildungsinstitut bieten wir hierfür die perfekten Voraussetzungen: Unter einem Dach befinden sich bei uns neben den Lehrstühlen Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Klinische Psychologie und Psychotherapie beide Ausbildungen (KJP und PP) und jeweils eine Ambulanz für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene. Teilnehmer:innen, die sich für die Erlangung des doppelten Staatsexamens entschließen, können somit alle vorgesehenen Stunden in der selben Institution erlangen, die sie durch ihre KJP-Ausbildung schon kennen.